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Staatsarchiv Wallis – Mediathek Wallis – Walliser Kantonsmuseen
Eine Geteilschaft ist ein Arbeits- oder Besitzkollektiv. Dabei verfügen die Geteilen über bestimmte Rechte und Pflichten, die in schriftlich festgelegten Statuten und Reglementen geregelt sind. Zu den Pflichten der Geteilen gehört insbesondere die Teilnahme am Gemeinwerk und die Übernahme von Ämtern, zu den Rechten die Nutzung gemeinsamer Güter und Einrichtungen.